FAHRRADKOMPASSDer Ratgeber rund ums Rad
Ratgeber

Fahrradbeleuchtung: Was ist Pflicht und was ist erlaubt?

Welche Lampen und Reflektoren müssen ans Fahrrad, und was ist eigentlich erlaubt? Die Regeln stehen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Hier das Wichtigste verständlich zusammengefasst.

FK
Redaktion Fahrradkompass
Aktualisiert: Oktober 2026 · Lesezeit ca. 4 Minuten

Das muss ans Fahrrad

WoWas
VorneWeißer Scheinwerfer und weißer Reflektor
HintenRotes Rücklicht und roter Großflächen-Reflektor (mit „Z“ gekennzeichnet)
PedaleGelbe Reflektoren, jeweils nach vorn und hinten
SeitlichJe Rad zwei gelbe Speichenreflektoren, alternativ reflektierende Reifenflanken oder Speichenclips rundum

Akku-Leuchten sind erlaubt

Ein Dynamo ist keine Pflicht mehr. Batterie- und Akkuleuchten sind zulässig und müssen tagsüber nicht fest am Rad montiert sein. Sobald es dämmert oder die Sicht schlecht ist, müssen sie aber angebracht sein und leuchten.

Auf das Prüfzeichen achten

Zulässige Leuchten tragen ein amtliches Prüfzeichen: eine Wellenlinie, den Buchstaben „K“ und eine Nummer. Viele günstige Lampen aus dem Internet haben dieses Zeichen nicht und sind im Straßenverkehr deshalb nicht erlaubt, auch wenn sie hell leuchten.

Was nicht erlaubt ist

Richtig einstellen: Der Lichtkegel des Scheinwerfers sollte etwa fünf Meter vor dem Rad auf die Fahrbahn treffen. So siehst du genug und blendest niemanden.

Was passiert ohne Licht?

Wer bei Dunkelheit ohne Licht fährt, muss mit einem Verwarnungsgeld ab 20 Euro rechnen, bei Gefährdung oder Unfall wird es teurer. Viel wichtiger ist aber: Ohne Licht wirst du von Autofahrern oft erst im letzten Moment gesehen.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung der StVZO.