Fahrradbeleuchtung: Was ist Pflicht und was ist erlaubt?
Welche Lampen und Reflektoren müssen ans Fahrrad, und was ist eigentlich erlaubt? Die Regeln stehen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Hier das Wichtigste verständlich zusammengefasst.
Das muss ans Fahrrad
| Wo | Was |
|---|---|
| Vorne | Weißer Scheinwerfer und weißer Reflektor |
| Hinten | Rotes Rücklicht und roter Großflächen-Reflektor (mit „Z“ gekennzeichnet) |
| Pedale | Gelbe Reflektoren, jeweils nach vorn und hinten |
| Seitlich | Je Rad zwei gelbe Speichenreflektoren, alternativ reflektierende Reifenflanken oder Speichenclips rundum |
Akku-Leuchten sind erlaubt
Ein Dynamo ist keine Pflicht mehr. Batterie- und Akkuleuchten sind zulässig und müssen tagsüber nicht fest am Rad montiert sein. Sobald es dämmert oder die Sicht schlecht ist, müssen sie aber angebracht sein und leuchten.
Auf das Prüfzeichen achten
Zulässige Leuchten tragen ein amtliches Prüfzeichen: eine Wellenlinie, den Buchstaben „K“ und eine Nummer. Viele günstige Lampen aus dem Internet haben dieses Zeichen nicht und sind im Straßenverkehr deshalb nicht erlaubt, auch wenn sie hell leuchten.
Was nicht erlaubt ist
- Blinkende Front- oder Rücklichter
- Scheinwerfer, die so hoch eingestellt sind, dass sie den Gegenverkehr blenden
- Farbige Leuchten nach vorn außer Weiß, nach hinten außer Rot
Was passiert ohne Licht?
Wer bei Dunkelheit ohne Licht fährt, muss mit einem Verwarnungsgeld ab 20 Euro rechnen, bei Gefährdung oder Unfall wird es teurer. Viel wichtiger ist aber: Ohne Licht wirst du von Autofahrern oft erst im letzten Moment gesehen.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung der StVZO.